Fortbildungspflicht

Alle Ärzt:innen in der Schweiz unterstehen einer Fortbildungspflicht gemäss Art. 40 lit. b des Medizinalberufegesetzes (MedBG). Es handelt sich um eine Berufspflicht. Gemeinsam mit den Fachgesellschaften regelt das SIWF die Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung in der Fortbildungsordnung. So sind in allen Fachgebieten jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Credits Selbststudium vorgeschrieben. Zudem existieren klare Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen. Fachspezifische Details regeln die so genannten Fortbildungsprogramme für Allgemein Innere Medizin bzw. Kinder- und Jugendmedizin.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des SIWF unter https://www.siwf.ch/fortbildung.cfm